Prozesse bei Erfindungsmeldungen
Nach Einreichung einer Erfindungsmeldung beim Transfer- und Gründerzentrum der OVGU wird diese zunächst auf formale Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Sie erhalten zunächst unverzüglich eine Mitteilung, über den Eingang der Erfindungsmeldung. Unter Umständen werden wir Rückfragen an Sie richten mit dem Ziel, die Erfindungsmeldung vollständig und rechtsfehlerfrei zu gestalten.
Mit Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfindungsmeldung können wir bis zu vier Monate lang prüfen, inwieweit die Erfindung neu und erfinderisch ist und damit die Mindestkriterien für eine erfolgreiche Schutzrechtsanmeldung erfüllt. Dieser Prozess kann beschleunigt werden, wenn ein qualifiziertes Rechercheergebnis zum Stand der Technik vorliegt, beispielsweise durch das Patentinformationszentrum der OVGU.
Die Otto-von-Guericke-Universität wird dann vor Ablauf der vier Monate entscheiden, ob die Erfindung in Anspruch genommen wird und zur Patentanmeldung vorbereitet wird. Hierfür können wir uns auch Dritter, beispielsweise Patentanwälte oder Patentverwertungsagenturen, bedienen. Diese Dienstleister werden zur Klärung von Fragen und ggf. erforderlichen weiteren Unterlagen, wie amtskonforme Zeichnungen, experimentelle Beschreibungen oder auch Merkmalsanalysen zur Abgrenzung vom Stand der Technik, auf Sie als Erfinder zukommen. In besonderen Fällen kann die Frage einer Anmeldung der Erfindung auch dem IP-Board der OVGU vorgelegt werden, das eine beratende Funktion zu Schutzrechtsanmeldungen der OVGU ausübt. Grundsätzlich reicht die OVGU eine deutsche Patentanmeldung ein. In Sonderfällen ist es aber auch möglich beispielsweise eine europäische Patentanmeldung als erste Anmeldung einzureichen. Dies kann der Fall sein, wenn Mitarbeiter von ausländischen Kooperationspartnern (Universitäten oder Unternehmen) an der Erfindung beteiligt waren und eine gemeinsame Anmeldung eingereicht werden soll.
Nach der Anmeldung der Erfindung (bestätigter Eingang beim zuständigen Patentamt) können Sie den Inhalt der Erfindung grundsätzlich veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf keine zusätzlichen Merkmale oder Weiterentwicklungen zu veröffentlichen, da diese eventuell in einer späteren Nachanmeldung verwendet werden könnten. Eine vorzeitige Veröffentlichung würde dem entgegenstehen. Achtzehn Monate nach Eingang der Anmeldung beim Patentamt wird die Patentanmeldung veröffentlicht und ist dann auch nach außen sichtbar. In dieser Zeit wird das Amt einen oder mehrere Rechercheberichte/Prüfbescheide erstellen, die zumeist zu erörtern und zu beantworten sind. Hierfür werden wir wieder auf Ihre Fachexpertise zurückgreifen.
Bis zu zwölf Monate nach Einreichung der ersten Patentanmeldung wird darüber entschieden, ob die Anmeldung ins Ausland weiter ausgedehnt werden soll. Dies ist beispielsweise durch eine internationale PCT-Anmeldung unter dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty) möglich, welcher derzeit 152 Vertragsstaaten umfasst. Maximal 30 Monate später (mit wenigen Ausnahmen) können dann in ausgewählten Ländern Nationalisierungen bzw. Regionalisierungen eingereicht werden. Für alle Länder, die nicht von der OVGU ausgewählt und beansprucht werden, erhalten Sie rechtzeitig eine Freigabe, um in diesen Ländern eine eigene Patentanmeldung auf Ihren Namen und Ihre Kosten vorzunehmen.
Bei der Verwertung wird die OVGU in der Regel keinen Verkauf des Schutzrechts vornehmen, sondern eine oder mehrere Lizenzvereinbarungen mit Dritten abschließen. Von den hieraus erzielten Erlösen stehen den Erfindern gemeinsam 30 % der Einnahmen zu, welche entsprechend der Erfinderanteile aufgeteilt werden.