Zeitablauf Patente
Prozessbeginn |
Entwicklung eines Forschungsergebnisses an der OVGU; ggf. einer patentwürdigen Erfindung mit folgenden wesentlichen Merkmalen:
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Einreichen der Erfindungsmeldung am TUGZ, Herr Thomas Voigt |
mit sofortiger Wirkung gilt Geheimhaltung: keine öffentliche Darstellung in irgendeiner Form, also auch:
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spätestens zwei Monate vor einer geplanten Veröffentlichung |
Einreichen der Erfindungsmeldung an das TUGZ der OVGU mit einem deutlichen Hinweis auf die geplante Veröffentlichung; Einholen einer Genehmigung durch das TUGZ (in Textform) |
bis zwei Monate nach Einreichung der Erfindungsmeldung |
Sofern die Erfindungsmeldung nicht vollständig ist, beispielsweise weil
fehlen, wird das TUGZ innerhalb von zwei Monaten auf Sie zukommen.
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'bis vier Monate nach Einreichung der vollständigen 'Erfindungsmeldung |
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ca. vier bis sechs Monate nach Einreichen der Erfindungsmeldung |
Anmeldung der Erfindung in Form einer Patentanmeldung (Tag der Antragseinreichung bedeutet
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bis 3 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung |
Fristende zur Bezahlung der Patentanmeldung in Deutschland:
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bis 12 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung | Beanspruchung einer Priorität
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18 Monate nach Einreichung der Patentanmeldung |
Offenlegung: Veröffentlichung der Patentanmeldung 18 Monate nach der Anmeldung, unabhängig davon, ob das Patent erteilt wurde oder nicht. |
nach insgesamt ca. 1½ bis 3 Jahren (Erfahrungswert) |
Patenterteilung, falls
Für einen Zeitraum von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents besteht dann noch die Möglichkeit eines Einspruchs durch Dritte (Konkurrenten). Liegt kein Einspruch form- und fristgerecht vor, erhält das TUGZ eine entsprechende Meldung durch das Amt. |
zwei Jahre nach der Einreichung Patentanmeldung |
Beginn der jährlichen Zahlungen von Gebühren: in Deutschland Jahresbeiträge, in anderen Ländern ggf. auch Beträge über > 12 Monate; Gebühren sind ansteigend gestaffelt; Erlöschen des Patentes bei nicht fristgerechter Bezahlung. |
bis 7 Jahre nach Einreichung der Patentanmeldung |
Fristende der Patentprüfung: allerletzte Möglichkeit zur Stellung des amtlichen Prüfungsantrages; ansonsten keine Patentierung möglich. Die Fristüberwachung erfolgt auch hier durch das TUGZ. |
nach insgesamt 20 Jahren |
Auslaufen des Patentes (maximale Laufzeit des Patentschutzes wurde erreicht). |
Es existieren umfangreiche Kommentare für Arbeitnehmererfindungen. Bei juristischen Fragen sind viele Sonderstellungen, Rahmenbedingungen und Einzelpunkte relevant. Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit des vorliegenden Zeitstrahls sowie für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser kurzen Zusammenfassung getroffen werden, übernimmt das TUGZ@OVGU daher keine Haftung.