Was muss ich beim Ausfüllen der Erfindungsmeldung beachten?
- Titel und Namen der Erfinder:innen mit vollständigen Privatangaben eintragen, da diese für eine Einreichung der Anmeldung beim Patentamt benötigt werden.
Bitte alle ErfinderInnen angeben, egal ob diese von einer anderen Firma
oder als Studenten tätig sind.
- Muss die Problemstellung und Lösung sowie das Zustandekommen der Diensterfindung beschreiben.
- Außerdem muss darin mitgeteilt werden, ob eine Veröffentlichung geplant ist
- Mit der Erfindungsmeldung werden die Erfinder bis zur Freigabe der Erfindung durch die OVGU oder bis zur Patentanmeldung zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer der OVGU zwei Monate vor einer geplanten Veröffentlichung eine Diensterfindung melden (§ 42 Nr.1 ArbnErfG).
- Jede Vorveröffentlichung der Idee wird als Stand der Technik gewertet und kann somit neuheitsschädlich sein. (siehe auch: die häufigsten Fehler beim Patentieren)
Schriftliche oder sonstige patentschädigende Veröffentlichungen vorab vermeiden.
- Aufteilung des Inhalts der Beschreibung in technische Aufgabe und technische Lösung gliedern.
- Falls Stand der Technik bekannt ist, liefern Sie diesen bitte ebenfalls mit.
- Beschreiben Sie Ihre Erfindung für einen Nur-Durchschnittsfachmann bzw. Nur-Durchschnittsfachfrau.
Entscheidung Inanspruchnahme oder Freigabe der Diensterfindung | |
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